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   BVerwG, 04.07.1974 - V C 42.73   

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BVerwG, 04.07.1974 - V C 42.73 (https://dejure.org/1974,488)
BVerwG, Entscheidung vom 04.07.1974 - V C 42.73 (https://dejure.org/1974,488)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juli 1974 - V C 42.73 (https://dejure.org/1974,488)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Heranziehung der Eltern eines zum Zwecke der Fürsorgeerziehung in einem Heim untergebrachten Kindes zum Kostenbeitrag bis zur Höhe der häuslichen Ersparnis - Berechtigung zur Heranziehung im Falle eines unterhalb der Einkommensgrenze des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 45, 306
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.06.1970 - V C 39.69

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung der Eltern für die Kosten der Fürsorgeerziehung -

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1974 - V C 42.73
    Die Heranziehung der Eltern eines zum Zwecke der Fürsorgeerziehung in einem Heim untergebrachten Kindes zum Kostenbeitrag bis zur Höhe der häuslichen Ersparnis kann auch bei einem Einkommen unter der Einkommensgrenze des Bundessozialhilfegesetzes in Betracht kommen (im Anschluß an BVerwGE 35, 304 [BVerwG 18.06.1970 - BVerwG V C 39.69]).

    Die äußerste Grenze der wirtschaftlichen Zumutbarkeit wird deshalb durch die "entsprechende Anwendung" der Vorschriften des Abschnitts 4 des Bundessozialhilfegesetzes mit Ausnahme der §§ 81 und 86 bestimmt (Urteil des Senats vom 18. Juni 1970 [BVerwGE 35, 304 [BVerwG 18.06.1970 - BVerwG V C 39.69]]).

    Der Erfolg der erzieherischen Maßnahme kann aber in Frage gestellt sein, wenn sich die finanziellen Auswirkungen der Fürsorgeerziehung als eine wirtschaftliche Belastung der Eltern darstellen (vgl. wiederum das Urteil des Senats BVerwGE 35, 304 [BVerwG 18.06.1970 - BVerwG V C 39.69] [307]; ferner Urteil vom 5. Oktober 1972 [BVerwGE 41, 26]).

    Wenn das Oberverwaltungsgericht in Anlehnung an die Ausführungen des Senats zu den äußersten Grenzen der Inanspruchnahme in dem Urteil BVerwGE 35, 304 [BVerwG 18.06.1970 - BVerwG V C 39.69] diese Vorschrift hier nicht anwenden zu dürfen glaubt, so beruht das auf einem Mißverständnis.

    Eine dahingehende tatrichterliche Würdigung setzt voraus, daß in tatsächlicher Hinsicht festgestellt ist, durch die Unterbringung des Kindes im Heim wäre eine häusliche Ersparnis voraussichtlich eingetreten (vgl. auch dazu das Urteil des Senats BVerwGE 35, 304 [BVerwG 18.06.1970 - BVerwG V C 39.69] [308]).

  • BVerwG, 05.10.1972 - V C 71.71

    Heranziehung Unterhaltsverpflichteter zum Kostenbeitrag für Jugendhilfen -

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1974 - V C 42.73
    Der Erfolg der erzieherischen Maßnahme kann aber in Frage gestellt sein, wenn sich die finanziellen Auswirkungen der Fürsorgeerziehung als eine wirtschaftliche Belastung der Eltern darstellen (vgl. wiederum das Urteil des Senats BVerwGE 35, 304 [BVerwG 18.06.1970 - BVerwG V C 39.69] [307]; ferner Urteil vom 5. Oktober 1972 [BVerwGE 41, 26]).
  • BVerwG, 14.10.1988 - 5 C 48.85

    Jugendwohlfahrt - Häusliche Ersparnis - Erstattungsanspruch - Elterneinkommen -

    Der nach diesen Regelungen ermittelte Betrag des einsetzbaren Einkommens ist sodann im Hinblick auf die nur entsprechende Anwendung der sozialhilferechtlichen Bestimmungen im Bereich der Jugendhilfe einzelfallorientiert so festzulegen, daß er den Besonderheiten dieses Rechtsgebietes gerecht wird (s. BVerwGE 45, 306 [BVerwG 04.07.1974 - V C 42/73]; 52, 51 [BVerwG 08.02.1977 - V C 71/75]; 68, 299 ; Senatsbeschluß vom 9. Juni 1987 - BVerwG 5 B 37.87 - ).

    Das letztere gilt insbesondere unter dem Gesichtspunkt der unterschiedlichen Belastbarkeit der Eltern je nach der Höhe ihres Einkommens (s. in diesem Zusammenhang auch die Ausführungen zur häuslichen Ersparnis in dem Urteil BVerwGE 45, 306 [BVerwG 04.07.1974 - V C 42/73]).

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.04.2010 - 1 KN 19/09

    Maßgeblichkeit der Höhe des Kaufkraftabflusses eines Einzelhandelunternehmens für

    Wenngleich es - generell - nicht zu beanstanden ist, dass eine städtebauliche Planung durch die Initiative und den Konzeptvorschlag eines Investors ausgelöst wird (Beschl. des Senats v. 27.07.2001, 1 M 13/01, NordÖR 2002, 255) und der Planungsprozess durch ("mitlaufend" öffentlich begleitete [Battis, ZfBR 1999, 240]) Besprechungen, Zusagen oder auch -wie hier, aus Ausschreibungsverfahren hervorgegangen - durch Verträge beeinflusst wird (BVerwG, Urt. v. 05.07.1974, IV C 50.72, BVerwGE 45, 306/317), ist die Prüfung der Vereinbarkeit der Planung mit Vorgaben der Landesplanung - bei Wahrung des generellen Planungsziels - unabhängig von einem bestimmten Konzept durchzuführen.
  • BVerwG, 26.10.1989 - 5 C 34.86

    Erziehungsanspruch - Jugendwohlfahrt - Darlehn - Jugendamt - Jugendhilfeträger -

    Diese Regelung wird, was die Zumutbarkeit des Mitteleinsatzes auf Seiten des Minderjährigen und seiner Eltern angeht, durch § 81 Abs. 2 JWG ergänzt (BVerwGE 35, 304 [BVerwG 18.06.1970 - V C 39/69]; 38, 302 [BVerwG 29.09.1971 - V C 110/71]; 45, 306 [BVerwG 03.07.1974 - VIII C 98/73]; 68, 299 [BVerwG 15.12.1983 - 5 C 26/83]).
  • BVerwG, 30.12.1992 - 5 B 101.91

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt § 85 Nr. 3 Satz 1 BSHG voraus, daß eine Ersparnis von Aufwendungen für den häuslichen Lebensunterhalt tatsächlich eintreten kann; eine lediglich fiktive Haushaltsersparnis ist nicht zu berücksichtigen (vgl. BVerwGE 38, 302 [BVerwG 29.09.1971 - V C 115/70]; 40, 308 [BVerwG 24.08.1972 - V C 28/71]; 45, 306 [BVerwG 03.07.1974 - VIII C 98/73]; 52, 51 [BVerwG 08.02.1977 - V C 71/75]).

    Von einer nur fiktiven Haushaltsersparnis kann aber keine Rede sein, wenn der Hilfeempfänger vor dem Einsetzen der in § 85 Nr. 3 BSHG angesprochenen Hilfe in einem eigenen Haushalt oder innerhalb einer Haushaltsgemeinschaft gelebt hat, die Unterbringung - ungeachtet ihrer zeitlichen Dauer - nur vorübergehender Art ist und davon ausgegangen werden kann, daß der Hilfeempfänger nach ihrer Beendigung wieder in einen eigenen Haushalt oder eine Haushaltsgemeinschaft zurückkehrt (vgl. BVerwGE 38, 302 [BVerwG 29.09.1971 - V C 115/70]; 45, 306 <308 f. [BVerwG 03.07.1974 - VIII C 98/73]>; 52, 51 ).

  • BVerwG, 27.01.1988 - 4 B 7.88

    Personenbeförderung - U-Bahn-Bau - Planfeststellung - Lärmbelästigung - Immission

    Nach der Rechtsprechung des Senats sind bei Planungsentscheidungen wie der hier vorliegenden grundsätzlich alle Belange zu berücksichtigen, die nach Lage der Dinge von dem Vorhaben berührt werden (BVerwGE 34, 301 [BVerwG 12.12.1969 - IV C 105/66]; 45, 309 [BVerwG 04.07.1974 - V C 42/73]).
  • BSG, 22.09.1988 - 2 RU 9/88

    Erstattung - Jugendhilfe - Kind - Heim - Berufsgenossenschaft - Kosten

    Vielmehr ist es nach § 85 Abs. 1 Sätze 3 und 4 JWG Aufgabe der zuständigen Landesbehörde (vgl § 3 Rheinland-Pfälzische Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Jugendwohlfahrts-, Jugendschutz-, Adoptionsvermittlungs- und Unterhaltsrechts sowie nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz vom 8. Dezember 1982 - GVBl S 456 -), zunächst darüber zu entscheiden, daß und in welchem Umfang von dem Beigeladenen ein Kostenbeitrag erhoben werden soll (Kostenfestsetzung - vgl BVerwGE 35, 304, 305; 45, 306, 307; 52, 51, 55), und sodann zu bestimmen, auf welchem Wege er geltend gemacht werden soll (Einziehung; s OVG Berlin FEVS 31, 273, 275 ff).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.10.2006 - 1 KN 1/05
    Dies kann durch Besprechungen, Zusagen oder auch wie hier - durch Verträge erfolgen (BVerwG, Urt. v. 05.07.1974, IV C 50.72, BVerwGE 45, 306/317).
  • VG Berlin, 27.11.1979 - 8 A 397.78

    Kostentragungspflicht für die Betreuung in Kindertagesstätten ; Aufbringung der

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  • BVerwG, 22.10.1992 - 5 C 23.89

    Jugendhilfe - Jugendamt - Verwaltungskosten

    Deshalb versteht das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung § 81 JWG als generelle Vorschrift, die auch für die in § 85 JWG geregelte Fürsorgeerziehung gilt (vgl. BVerwGE 35, 304 [306]; 45, 306 [307], 52, 51 [52] und Urteil vom 13. September 1984 - BVerwG 5 C 21.83 - [FEVS 34, 45 [47]).
  • BVerwG, 13.09.1984 - 5 C 21.83

    Personensorgeberechtigter - Freiwillige Erziehungshilfe - Minderjähriges Kind

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß § 81 und § 85 JWG im Verhältnis der generellen zur speziellen Vorschrift stehen (BVerwGE 35, 304; 45, 306; 52, 51).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.1997 - 16 A 6033/95

    Jugendhilfeträger; Übergang von Unterhaltsansprüchen; Verwertbarkeit eines

  • BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 59.79

    Bedarf eines Minderjährigen - Unterbringung bei Pflegeeltern - Lebensunterhalt -

  • BVerwG, 27.01.1988 - 4 B 12.88

    U-Bahnbau - Grundwasserschutz - Grundwasserabsenkung - Öffentliche

  • BVerwG, 27.08.1992 - 4 NB 27.92

    Rüge der Verletzung der Vorlagepflicht des Normenkontrollgerichtes

  • BVerwG, 18.12.1989 - 4 NB 11.89

    Rechtsmittel

  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.1998 - 9 S 2004/96

    Zu den ersparten Aufwendungen iSv SGB 8 § 94 Abs 2 S 1; hier: ersparter

  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.1987 - 6 S 2419/85

    Zumutbarkeitsgrenze des Kostenbeitrags zur Erziehungshilfe

  • VGH Bayern, 15.11.2011 - 1 N 08.3330

    Einbeziehungssatzung; Antragsbefugnis bei Normenkontrolle; Einschränkung der

  • OVG Niedersachsen, 22.01.2003 - 4 LC 323/02

    Höhe der von Eltern ersparten Aufwendungen während der Gewährung von Hilfe zur

  • OVG Hamburg, 20.10.1989 - Bf IV 71/89

    Statthaftigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage gegen die

  • OVG Hamburg, 09.07.1990 - Bs IV 253/90

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen einen Kostenfestsetzungsbescheid zur Festsetzung

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